Mittwoch, 22. Februar 2012

"Apotheken sind zu teuer"- Kann der Apotheker Einfluss auf Medikamentenpreise nehmen?

Spielraum bei rezeptpflichtigen Medikamenten:  Null
Die Pharmaindustrie und die staatliche Arzneimittelpreisverordnung geben den Preis vor. Alle rezeptpflichtigen Arzneimittel kosten in allen Apotheken gleich viel. Der Apotheker profitiert hier überhaupt nicht von hohen Arzneimittelpreisen, da er von den Krankenkassen ein fixes Honorar pro Packung erhält, das sich nach folgender komplizierter Formel zusammensetzt:
3% des Einkaufspreises plus 8,10 € abzüglich derzeit 2,05 € Zwangsrabatt an die gesetzliche Krankenversicherung. Rezeptpflichtige Arzneimittel machen ca. 80% des Apothekenumsatzes aus.

Spielraum bei rezeptfreien Medikamenten:
Bei allen Präparaten, die ohne Rezept gekauft werden können, ist der Apotheker frei in seiner Preisgestaltung. Dieses Sortiment macht etwa 20% des Apothekenumsatzes aus. Immer wieder wird für diesen Bereich mehr Preiswettbewerb gefordert. Aber nach der bekannten kaufmännischen Regel "Tausche Preis gegen Menge" müsste ein Apotheker mehr verkaufen, wenn er Arzneimttel billiger anbietet. Aber Arzneimittel sind eine besondere Ware: wer strebt schon einen erhöhten Arzneimittelkonsum an?


Mehrwertsteuer:
Die vergleichsweise hohe Mehrwertsteuer auf rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland macht viele Medikamente hier teurer als im Ausland:

im Vergleich:  Mehrwehrtsteuer auf rezeptpflichtige Arzneimittel in %:  Deutschland 19%, Italien 10%, Belgien: 6%, Niederlande 6%, Spanien: 4%, Frankreich: 2,1%, Schweden 0%, Irland: 0%, Großbritannien: 0%

Kosten der Krankenkasse:
2010 gaben die gestzlichen Krankenkassen 2,5% ihrer Gesamtausgaben für Leistungen der Apotheke aus. Zum Vergleich: Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen schlugen mit 5,4% zu Buche. Das ist mehr als das Doppelte. Auch für die Mehrwertsteuer (19%!) auf Arzneimittel gaben die Krankenkassen mehr aus als für Apotheken.


Von den Arzneimttelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in 2010:
- bekommt der Hersteller des Medikaments 64,5%
- beträgt der Anteil der Mehrwertsteuer 16,0%
- entfällt auf den Großhandel ein Anteil von 4,0%
- entfällt auf die Apotheke 15,5%


weitere Infos unter: www.apotheken-informieren.de
 



                                                    
                

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