Preisvorteil: 3% Rabatt auf alle nicht-apothekenpflichtigen Produkte
Kontinuität: Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihre bewährten Mittel wieder von uns erhalten. Denn wir speichern alle Präperate, die Sie von uns bekommen haben. So wissen wir auch im nächsten Jahr noch, welcher Hustensaft Ihnen in diesem Winter so gut geholfen hat.
Befreiung: Sie zeigen uns Ihren Befreiungsbescheid nur einmal. Von da an merken wir uns, dass Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Auch die Dauer der Befreiung wird von uns gespeichert.
Sammelquittungen: Auf Wunsch erstellen wir Ihnen am Jahresende eine Auflistung aller Arzneimittelkosten und Rezeptgebühren zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt. Das Sammeln und Aufbewahren von Einzelbelegen und Quittungsheften entfällt.
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